Flirtcafe Betrug

Partnersuche im Internet ist heutzutage völlig normal. Man wird Mitglied in einer  Singlebörse und erhält dort die Möglichkeit, mit interessanten Menschen in Kontakt zu kommen. Dieser Service ist kostenpflichtig und jeder Teilnehmer geht dazu einen Dienstleistungsvertrag ein, der nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters geregelt ist. Ohne die Zustimmung zu diesen AGB ist kein Vertragsschluss möglich. Jeder weiß, zu welchen Konditionen er unterschreibt.

Beim Singleportal „Flirtcafe“ sind diese Konditionen auch noch ausgesprochen preiswert, das heißt in der Kombination von Schnupper-Abo und Langzeitabonnement sogar einmalig gut.

Wer unter diesen Voraussetzungen den Vorwurf des Betruges erhebt, weiß  offensichtlich nicht, was er sagt. Erstens sind die Preise absolut verbraucherfreundlich und gehören zu den niedrigsten der Branche. Zweitens sind alle Regelungen dafür klar und deutlich in den AGB des Anbieters ausgewiesen.

Dabei bewegt sich die zeitliche Dauer des Langzeit- und der Kurzzeit-Abos genau so im Rahmen der marktüblichen Angebote wie die jeweiligen Kündigungsfristen.

Die geforderte schriftliche Kündigung ist immer noch die sicherste Form für beide Seiten.

Es gibt keinen einzigen Anlass, den Begriff des Betruges auch nur ansatzweise anzuwenden. Keine Regelung ist falsch oder so dargestellt, dass eine wahre Tatsache unterdrückt würde.

Urheber solcher Vorwürfe sollten sich also einfach einmal sachkundig machen.