Flirtcafe kündigen

Verträge werden geschlossen, damit eine Leistung entsteht, zu der beide Seiten beitragen. Wenn eine Seite von der Erfüllung Abstand nimmt, muss sie Gründe vorweisen, die im Vertrag definiert sind. So wird vermieden, dass Verpflichtungen aus dem Vertrag einseitig zu Lasten gehen.

Dienstleistungsverträge können ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Sicherheit des Anbieters besteht lediglich darin, dass er in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kündigungsfristen festlegen kann, die eine mittelfristige Kalkulation erleichtern. Mit zeitlich gestaffelten Angeboten zu günstigeren Konditionen versucht er zudem, Kunden langfristig zu gewinnen

Bei den Singlebörsen im Internet kann man das deutlich nachvollziehen. Der Monatspreis sinkt, je länger der Service genutzt wird. Das ist vorteilhaft für den Kunden.

Auch das Portal „Flirtcafe“ hat seine Kalkulation so ausgelegt, gibt aber den geschäftlichen Vorteil stärker an den Nutzer zurück als andere. Das Halbjahres – Abonnement kostet hier 19,00 € im Monat – preiswerter wird es nicht angeboten.

Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate, eine ebenfalls marktübliche Zeit, aber nicht die kürzeste. „Flirtcafe“ hat sich in der Kalkulation für den inhaltlichen und finanziellen Kundennutzen entschieden, und dafür allgemeine formale Abwicklungen im traditionellen Bereich belassen. Die Kündigung muss also weiterhin schriftlich und per Post übermittelt werden. So trägt der Nutzer zum niedrigen Preis bei.